Einlassbestimmungen
Mindestalter
Der Zutritt ins Casino Interlaken ist mit 18 Jahren möglich.
Ausweispflicht
Wir können Ihnen nach der Gesetzeslage (Spielbankenverordnung 2.Abschnitt Art. 28 Abs.1) ohne amtliches Ausweispapier keinen Eintritt ins Casino gewähren.
Des Weiteren sind wir dazu verpflichtet (Spielbankengesetz Art. 24) die Identität unserer Gäste vor Eintritt ins Casino zu überprüfen.
Casinos können Personen ohne Angabe von Gründen den Eintritt ins Casino verweigern (Spielbankengesetzt Art. 23).
Datenschutz
Gespeicherte Daten unterliegen strengsten Datenschutzbestimmungen und werden nicht an Drittpersonen oder Behörden weitergereicht.
Kleidung
Wir möchten, dass Sie sich in Ihrer Freizeit bei uns wohl fühlen.
Deshalb ist im Casino Interlaken weder der Smoking, noch das Ballkleid Pflicht und auch die Krawatte dürfen Sie gerne zuhause lassen.
Im Casino Interlaken besteht keine Kleiderordnung. Wir freuen uns aber über Gäste, die uns in gepflegter Kleidung besuchen. Gerne bewahren wir Ihre Jacken und Mäntel kostenlos an unserer Garderobe auf. Kopfbedeckungen sind nicht gestattet.














